Wer von der gesetzlichen Erbfolge abweichen will, braucht ein Testament. Die Form entscheidet über die Gültigkeit – ein Formfehler kann jahrelangen Streit auslösen.
Definition
Das Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, mit der eine urteilsfähige Person ab 18 Jahren die Verteilung ihres Nachlasses im Rahmen der Pflichtteile selbst bestimmt.
Das Wichtigste erklärt
Ohne Testament verteilt das Gesetz den Nachlass nach Verwandtschaftsnähe und Zivilstand – oft anders, als man es sich wünscht. Das Testament ist die einfachste Verfügung, um davon abzuweichen: Sie bestimmen allein und können es jederzeit widerrufen oder ändern. Das eigenhändige Testament muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein – kein Computer, keine Zeugen, keine Ausdrucke mit handschriftlicher Unterschrift. Diese Formstrenge ist die häufigste Fehlerquelle, denn ein formfehlerhaftes Testament ist anfechtbar. Sicherer ist deshalb die öffentliche Beurkundung beim Notar unter Mitwirkung von zwei Zeugen. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass Sie urteilsfähig und mindestens 18 Jahre alt sind. Ein Testament nützt allerdings nur, wenn es gefunden wird: Hinterlegen Sie es bei einer Vertrauensperson, beim Notar oder bei der zuständigen Amtsstelle. Im Testament können Sie auch einen Willensvollstrecker einsetzen, der die Teilung durchführt und Ihren Willen gegenüber den Erben durchsetzt – das entlastet die Familie und beugt Streit vor. Zwingend zu beachten sind die Pflichtteile: Über die verfügbare Quote hinaus können Sie nicht frei verfügen.
Worauf achten
- Ist das Testament vollständig handschriftlich, datiert und unterschrieben?
- Sind die Pflichtteile der geschützten Erben eingehalten?
- Ist geregelt, wo das Testament hinterlegt ist und wer davon weiss?
- Braucht es einen Willensvollstrecker?
- Passt das Testament zu Begünstigungen, Ehevertrag und Schenkungen?
Häufige Fehler
- Das Testament am Computer verfassen
- Datum oder Unterschrift vergessen
- Vorsorgegelder im Testament verteilen wollen, die gar nicht in den Nachlass fallen
- Ein altes Testament nach Heirat, Scheidung oder Geburt nicht anpassen
ErbvertragPflichtteil und freie QuoteGesetzliche ErbfolgeBegünstigung in der Vorsorge
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.