Der Pflichtteil ist der Mindestanteil, der bestimmten Erben zusteht und nicht entzogen werden kann. Seit der Erbrechtsreform 2023 sind die Pflichtteile kleiner – dadurch lässt sich ein grösserer Teil des Nachlasses frei verteilen.
Definition
Der Pflichtteil ist der gesetzlich geschützte Mindestanteil naher Angehöriger am Nachlass; der Rest ist die frei verfügbare Quote.
Das Wichtigste erklärt
Seit dem 1. Januar 2023 gelten reduzierte Pflichtteile: Für Nachkommen wurde der Pflichtteil von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils gesenkt, der Pflichtteil der Eltern ist ganz weggefallen. Der Pflichtteil des überlebenden Ehe- oder eingetragenen Partners bleibt bei der Hälfte. Dadurch wächst die frei verfügbare Quote – man kann also mehr Vermögen gezielt zuweisen, etwa an den Konkubinatspartner, Stiefkinder oder gemeinnützige Zwecke. Bestehende Testamente sollten auf das neue Recht überprüft werden.
Worauf achten
- Wie gross ist Ihre frei verfügbare Quote nach neuem Recht?
- Ist ein bestehendes Testament noch aktuell?
- Wollen Sie den Konkubinatspartner oder Stiefkinder bedenken?
- Sind die Pflichtteile korrekt berücksichtigt?
Häufige Fehler
- Ein Testament nach altem Recht nicht überprüfen
- Pflichtteile falsch berechnen
- Die neue Freiheit nicht nutzen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.