Ohne Testament oder Erbvertrag bestimmt das Gesetz, wer wie viel erbt. Massgebend sind der Zivilstand und die Verwandtschaft: In der Regel teilen sich überlebende Ehepartner und Kinder den Nachlass.
Definition
Die gesetzliche Erbfolge legt fest, wie ein Nachlass verteilt wird, wenn keine gültige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) vorliegt.
Das Wichtigste erklärt
Sind Kinder vorhanden, erben der überlebende Ehe- oder eingetragene Partner und die Kinder je zur Hälfte. Ohne Nachkommen erben Ehepartner und die Eltern des Verstorbenen, danach folgen weitere Verwandte nach dem sogenannten Parentelsystem. Konkubinatspartner sind gesetzlich nicht erbberechtigt – sie gehen ohne Testament leer aus. Wer von der gesetzlichen Verteilung abweichen will, muss ein Testament oder einen Erbvertrag errichten und dabei die Pflichtteile beachten.
Worauf achten
- Entspricht die gesetzliche Verteilung Ihren Wünschen?
- Ist ein Konkubinatspartner abgesichert?
- Braucht es ein Testament oder einen Erbvertrag?
- Sind Patchwork- oder Stiefkinder berücksichtigt?
Häufige Fehler
- Annehmen, der Konkubinatspartner erbe automatisch
- Ohne Regelung eine ungewollte Verteilung in Kauf nehmen
- Pflichtteile bei eigenen Verfügungen missachten
Pflichtteil und freie QuoteTestamentEhevertrag und GüterstandKonkubinat und Vorsorge
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.