Rechtlich sind Konkubinatspartner Fremde. Ein Konkubinatsvertrag hält fest, wem was gehört und wer welche Kosten trägt – und ist Teil eines grösseren Pakets.
Definition
Der Konkubinatsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen unverheirateten Lebenspartnern über Eigentum, Kostenteilung und die Folgen einer Trennung.
Das Wichtigste erklärt
Das Gesetz kennt für das Konkubinat keinen eigenen Güterstand und keine gegenseitigen Ansprüche: Es gibt keine automatische Witwenrente, kein gesetzliches Erbrecht, keinen Vorsorgeausgleich und kein Vertretungsrecht bei Urteilsunfähigkeit. Was bei Ehepaaren automatisch greift, müssen Konkubinatspaare aktiv regeln. Der Konkubinatsvertrag ist dafür der Grundbaustein. Er hält fest, wem welche Gegenstände und Vermögenswerte gehören, wie die laufenden Kosten und grössere Anschaffungen aufgeteilt werden, wie eine gemeinsame Liegenschaft finanziert und im Trennungsfall behandelt wird, und ob Ausgleichszahlungen geschuldet sind, wenn ein Partner beruflich zurücksteckt. Formvorschriften bestehen keine, doch eine schriftliche, datierte und unterzeichnete Fassung mit einem Inventar ist sinnvoll; bei Liegenschaften empfiehlt sich der Beizug einer Fachperson. Der Vertrag allein genügt allerdings nicht: Erst zusammen mit der Begünstigung in Pensionskasse und Säule 3a, einem Testament zugunsten des Partners im Rahmen der verfügbaren Quote, einer Risikolebensversicherung sowie Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung entsteht ein tragfähiges Netz. Kein einzelnes Dokument deckt alles ab – es ist das Zusammenspiel, das schützt.
Worauf achten
- Ist festgehalten, wem welche Vermögenswerte gehören?
- Wie werden laufende Kosten und grössere Anschaffungen aufgeteilt?
- Ist die gemeinsame Wohnsituation für den Trennungsfall geregelt?
- Bestehen Begünstigung, Testament und Vorsorgeauftrag zusätzlich?
- Ist ein Ausgleich vorgesehen, wenn ein Partner das Pensum reduziert?
Häufige Fehler
- Davon ausgehen, nach einigen Jahren entstünden automatisch Ansprüche
- Nur den Vertrag aufsetzen und die Vorsorge-Begünstigung vergessen
- Gemeinsames Eigentum ohne klare Anteile erwerben
- Den Vertrag nach Kindern oder Immobilienkauf nicht aktualisieren
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.