Unverheiratete Paare sind in der Vorsorge oft schlechter abgesichert als Ehepaare. Hinterlassenenleistungen und Begünstigungen müssen aktiv geprüft und geregelt werden.
Definition
Im Konkubinat leben Paare ohne Trauschein zusammen; rechtlich gelten andere Regeln für Hinterlassenenleistungen, Erbrecht und Begünstigung als bei Ehepaaren.
Das Wichtigste erklärt
Ob die Pensionskasse den überlebenden Partner absichert, hängt vom Reglement und oft von einer gemeldeten Begünstigung ab. Auch AHV-Hinterlassenenrenten und das Erbrecht behandeln Konkubinatspaare anders. Ohne aktive Regelung kann eine erhebliche Vorsorgelücke entstehen.
Worauf achten
- Reglement der Pensionskasse zur Partnerbegünstigung
- Gemeldete Begünstigung in Pensionskasse und Säule 3a
- Erbrechtliche Situation und Testament
- Gegenseitige Absicherung bei Tod oder Invalidität
Häufige Fehler
- Annehmen, der Partner sei automatisch abgesichert
- Begünstigung nicht melden
- Erbrecht und Vorsorge getrennt betrachten
- Keine schriftliche Regelung treffen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.