Stirbt ein Elternteil oder Ehepartner, richtet die AHV Hinterlassenenrenten aus. Die Witwen- bzw. Witwerrente beträgt 80 Prozent, die Waisenrente 40 Prozent der massgebenden Altersrente. Die Voraussetzungen unterscheiden sich und werden aktuell reformiert.
Definition
Hinterlassenenrenten der AHV sind Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, die den finanziellen Ausfall beim Tod einer versicherten Person teilweise auffangen.
Das Wichtigste erklärt
Die Witwen- und die Witwerrente betragen 80 Prozent der Altersrente, die der verstorbenen Person zustehen würde. Die Waisenrente beläuft sich auf 40 Prozent; bei Vollwaisen werden zwei Renten zusammengezählt, aber gedeckelt. Die Voraussetzungen unterscheiden sich heute zwischen Frauen und Männern (Witwer erhalten die Rente in der Regel nur, solange sie minderjährige Kinder haben). Diese Ungleichbehandlung ist Gegenstand einer laufenden Reform, die 2026 weiter beraten wird. Wichtig: Die AHV-Leistungen decken den Einkommensausfall meist nur teilweise – vor allem Konkubinatspaare sind schlecht abgesichert.
Worauf achten
- Wie gut sind Ihre Angehörigen im Todesfall abgesichert?
- Sind Konkubinatspartner überhaupt anspruchsberechtigt (AHV: nein)?
- Was leistet die Pensionskasse zusätzlich?
- Braucht es eine Risikolebensversicherung?
Häufige Fehler
- Konkubinatspartner nicht absichern
- Sich allein auf die AHV verlassen
- Die Deckung nach einer Familiengründung nicht anpassen
Risikolebensversicherung (Todesfallschutz)Konkubinat und VorsorgeBegünstigung in der VorsorgeIV – Invalidenversicherung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.