Die Invalidenversicherung (IV) ist Teil der 1. Säule. Sie setzt zuerst auf Eingliederung und richtet erst dann eine Rente aus, wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt bleibt. Die Rentenhöhe richtet sich nach dem Invaliditätsgrad.
Definition
Die IV sichert Menschen ab, die wegen Krankheit oder Unfall dauerhaft ganz oder teilweise nicht mehr arbeiten können – mit Eingliederungsmassnahmen und, wenn nötig, einer Rente.
Das Wichtigste erklärt
Grundsatz der IV ist «Eingliederung vor Rente»: Zuerst wird versucht, die betroffene Person im Erwerbsleben zu halten oder wieder einzugliedern. Bleibt die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt, wird ein Invaliditätsgrad ermittelt. Seit 2022 gilt ein stufenloses Rentensystem: Ab einem Invaliditätsgrad von 40 Prozent besteht Anspruch auf eine Teilrente, ab 70 Prozent auf eine ganze Rente. Wichtig ist, dass die IV oft nur einen Teil des Einkommensausfalls deckt – die berufliche Vorsorge und private Absicherungen ergänzen sie.
Worauf achten
- Wie hoch wäre Ihr Einkommensausfall bei Erwerbsunfähigkeit?
- Was leisten IV und Pensionskasse zusammen?
- Besteht eine Lücke, die privat abgesichert werden sollte?
- Sind allfällige Ansprüche rechtzeitig angemeldet?
Häufige Fehler
- Die Absicherung von Invalidität ganz vergessen
- Sich allein auf die IV verlassen
- Ansprüche zu spät anmelden
Das 3-Säulen-System der SchweizPensionskasse (BVG, 2. Säule)Hinterlassenenrenten der AHV
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.