Der Güterstand regelt, wie das Vermögen von Ehepaaren aufgeteilt wird – bei Scheidung wie im Todesfall. Ohne Ehevertrag gilt die Errungenschaftsbeteiligung; mit einem Ehevertrag lässt sich davon abweichen.
Definition
Der Güterstand bestimmt die vermögensrechtlichen Verhältnisse einer Ehe; ein Ehevertrag erlaubt es, vom ordentlichen Güterstand abzuweichen.
Das Wichtigste erklärt
Ohne besondere Vereinbarung gilt die Errungenschaftsbeteiligung: Was während der Ehe erarbeitet wird, wird bei Auflösung geteilt, während in die Ehe eingebrachtes Vermögen und Erbschaften Eigengut bleiben. Mit einem Ehevertrag kann man stattdessen Gütertrennung (jeder behält sein Vermögen) oder Gütergemeinschaft vereinbaren oder den überlebenden Partner besser stellen. Güterrecht und Erbrecht greifen ineinander: Erst wird das Vermögen güterrechtlich geteilt, dann der Nachlass verteilt. Eine sorgfältige Abstimmung von Ehevertrag und Testament schützt vor allem den überlebenden Partner.
Worauf achten
- Welcher Güterstand gilt bei Ihnen?
- Möchten Sie den Partner im Todesfall besser stellen?
- Sind Ehevertrag und Testament aufeinander abgestimmt?
- Gibt es eingebrachtes Vermögen oder Erbschaften zu schützen?
Häufige Fehler
- Ehevertrag und Testament getrennt betrachten
- Den überlebenden Partner nicht optimal absichern
- Eingebrachtes Vermögen nicht dokumentieren
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.