Wer ein Haus besitzt, muss es versichern – meist über die kantonale Anstalt. Sie deckt aber nicht alles: Wasser, Erdbeben und Haftung bleiben oft offen.
Definition
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst; die Grunddeckung für Feuer und Elementarereignisse läuft in den meisten Kantonen über eine obligatorische kantonale Anstalt.
Das Wichtigste erklärt
In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch und läuft über eine kantonale Gebäudeversicherungsanstalt. Gedeckt sind dort Feuer- und Elementarschäden – Brand, Sturm, Hagel, Hochwasser, Lawinen – und massgebend ist der amtlich geschätzte Neuwert. In einigen Kantonen, darunter Genf, Tessin, Wallis, Uri und Schwyz, besteht kein Monopol; dort versichern Eigentümer ihr Gebäude frei bei einer Privatversicherung. Prüfen Sie deshalb zuerst, welche Regelung an Ihrem Standort gilt. Entscheidend ist, was die Grunddeckung nicht enthält. Wasserschäden, Glasbruch am Gebäude und Diebstahl fester Bestandteile sind meist nicht in der Feuerdeckung enthalten – diese Gebäudesachversicherung schliessen Sie privat ab. Auch Erdbebenschäden sind in der Regel nicht automatisch gedeckt und müssen separat versichert werden. Dazu kommt die Haftung: Als Hauseigentümer haften Sie als Werkeigentümer für Schäden, die von Ihrem Gebäude ausgehen – herabfallende Ziegel, ein vereister Vorplatz, eine defekte Treppenstufe. Diese Gebäudehaftpflicht ist für Vermieter und Stockwerkeigentümer besonders wichtig und in der Privathaftpflicht des Bewohners nicht zwingend enthalten. Zwischen kantonaler Pflichtdeckung und privaten Zusätzen entstehen so leicht Lücken.
Worauf achten
- Gilt in Ihrem Kanton das Monopol oder der freie Markt?
- Entspricht die amtliche Schätzung noch dem heutigen Neuwert?
- Ist eine Gebäudesachversicherung für Wasser und Glas abgeschlossen?
- Besteht eine Deckung für Erdbebenschäden?
- Ist die Gebäudehaftpflicht geregelt – gerade bei Vermietung?
Häufige Fehler
- Annehmen, die kantonale Deckung schliesse alle Schäden ein
- Wasserschäden am Gebäude nicht separat versichern
- Nach wertvermehrenden Umbauten die Schätzung nicht anpassen lassen
- Als Vermieter keine Gebäudehaftpflicht führen
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.