Wer einem Dritten einen Schaden zufügt, haftet dafür – unter Umständen über Jahre. Die Privathaftpflicht ist der wichtigste Grundschutz für fast jeden Haushalt.
Definition
Die Privathaftpflichtversicherung deckt berechtigte Ansprüche Dritter, wenn die versicherte Person ihnen im Privatbereich einen Personen- oder Sachschaden zufügt, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Das Wichtigste erklärt
Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, haftet nach Gesetz mit dem gesamten Vermögen – und Personenschäden können in die Millionen gehen, weil neben Heilkosten auch Erwerbsausfall und Renten dazukommen. Genau davor schützt eine vergleichsweise tiefe Prämie. Die Privathaftpflicht deckt Ansprüche aus dem privaten Alltag, in der Freizeit und meist weltweit; sie prüft die Ansprüche, zahlt die berechtigten und wehrt die unberechtigten ab – dieser passive Rechtsschutz ist ein oft übersehener Teil der Leistung. Üblich ist heute eine Deckungssumme von rund fünf Millionen Franken; ältere Policen liegen häufig deutlich darunter. Eine Police deckt in der Regel die ganze Familie im gemeinsamen Haushalt, oft auch Kinder in Ausbildung. Auf die Details kommt es an: Sind grobe Fahrlässigkeit, Mieterschäden an der gemieteten Wohnung, Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sowie Tierhalterhaftung eingeschlossen? Die Prämie ist fix und günstig, meist mit einem kleinen Selbstbehalt pro Schadenfall. Obligatorisch ist die Privathaftpflicht nicht – faktisch gehört sie aber zur Grundausstattung, denn ohne sie tragen Sie jeden verursachten Schaden selbst.
Worauf achten
- Wie hoch ist Ihre Deckungssumme – entspricht sie noch dem heutigen Standard?
- Sind grobe Fahrlässigkeit und Mieterschäden eingeschlossen?
- Sind alle Personen im Haushalt mitversichert, auch Kinder in Ausbildung?
- Sind Tierhaltung, geliehene Sachen und Sportgeräte gedeckt?
- Wie hoch ist der Selbstbehalt pro Schadenfall?
Häufige Fehler
- Gar keine Privathaftpflicht haben
- Eine veraltete, zu tiefe Deckungssumme weiterlaufen lassen
- Grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichern
- Nach Auszug der Kinder oder Trennung die Police nicht anpassen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.