Wer die Stelle verlässt, ohne sofort eine neue Pensionskasse zu haben, parkiert sein Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto. Die Aufteilung auf zwei Konten spart später Steuern.
Definition
Ein Freizügigkeitskonto ist ein Konto oder Depot bei einer Freizügigkeitsstiftung, auf dem Pensionskassenguthaben aufbewahrt wird, solange keine neue Vorsorgeeinrichtung besteht.
Das Wichtigste erklärt
Beim Stellenwechsel geht die Freizügigkeitsleistung grundsätzlich an die neue Pensionskasse. Gibt es keine – etwa bei einer Auszeit, Arbeitslosigkeit, Selbstständigkeit oder einem Auslandaufenthalt – wird das Geld bei einer Freizügigkeitsstiftung parkiert, als Konto, Wertschriftendepot oder Police. Ohne Meldung landet das Guthaben nach spätestens zwei Jahren bei der Auffangeinrichtung. Beim Austritt dürfen Sie das Guthaben auf zwei Freizügigkeitseinrichtungen aufteilen – und das ist ein legaler und wirksamer Steuerhebel: Werden die Konten später in verschiedenen Kalenderjahren aufgelöst, bricht das die Progression der Kapitalleistungssteuer. Ans Geld kommen Sie frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter. Weitere Bezugsgründe sind Wohneigentum, die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, das definitive Verlassen der Schweiz – bei EU- und EFTA-Staaten nur der überobligatorische Teil – sowie Invalidität. Ein Aufschub über das Referenzalter hinaus ist nur noch mit nachgewiesener Erwerbstätigkeit möglich; für bestehende Guthaben gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2029. In der Schweiz liegen Milliarden auf kontaktlosen Konten – die Zentralstelle 2. Säule hilft bei der Suche nach vergessenen Guthaben.
Worauf achten
- Ist Ihr Guthaben nach jedem Stellenwechsel korrekt übertragen worden?
- Haben Sie das Guthaben beim Austritt auf zwei Einrichtungen aufgeteilt?
- Liegen aus früheren Jahren vergessene Guthaben bei der Auffangeinrichtung?
- Passt die Anlageform – Konto oder Depot – zu Ihrem Zeithorizont?
- In welchen Jahren wollen Sie die Konten auflösen?
Häufige Fehler
- Der neuen Pensionskasse den Austritt nicht melden
- Alles auf einem einzigen Konto lassen und später alles im selben Jahr beziehen
- Frühere Guthaben aus kurzen Anstellungen vergessen
- Guthaben über Jahrzehnte unverzinst auf einem Konto liegen lassen
Pensionskasse (BVG, 2. Säule)Staffelung von VorsorgebezügenKapitalbezug aus der PensionskassePensionskasse nach Stellenverlust ab 58
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.