Wer nach dem 58. Altersjahr die Stelle verliert, kann unter bestimmten Voraussetzungen in der bisherigen Pensionskasse bleiben, statt das Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto zu überweisen. So bleiben Versicherungsschutz und Rentenoption erhalten.
Definition
Die Weiterversicherung ab 58 erlaubt den Verbleib in der bisherigen Pensionskasse nach einer Entlassung im fortgeschrittenen Alter.
Das Wichtigste erklärt
Verlieren ältere Arbeitnehmende ihre Stelle, droht ohne neue Anstellung der Verlust der beruflichen Vorsorge. Seit einigen Jahren erlaubt das Gesetz, in der bisherigen Pensionskasse zu bleiben – wahlweise nur für den Risikoschutz (Tod und Invalidität) oder inklusive Weitersparen. Das kann die spätere Rente sichern und die Option auf einen Rentenbezug erhalten. Zu beachten sind allerdings die selbst zu tragenden Beiträge und die Reglemente der Kasse. Ob sich der Verbleib lohnt, hängt von der finanziellen Situation und den Alternativen ab.
Worauf achten
- Wie alt sind Sie beim Stellenverlust?
- Erlaubt das Reglement Ihrer Kasse die Weiterversicherung?
- Können Sie die Beiträge selbst tragen?
- Wie wichtig ist Ihnen die spätere Rentenoption?
Häufige Fehler
- Frist und Voraussetzungen verpassen
- Das Guthaben vorschnell auf ein Freizügigkeitskonto überweisen
- Die Kosten der Weiterversicherung unterschätzen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.