Kapitalleistungen desselben Jahres werden zusammengezählt und progressiv besteuert. Wer Bezüge über mehrere Jahre verteilt, senkt die Steuerrechnung deutlich.
Definition
Staffelung bedeutet, Kapitalbezüge aus Pensionskasse, Freizügigkeitskonten und Säule 3a bewusst auf verschiedene Kalenderjahre zu verteilen, um die Progression der Kapitalleistungssteuer zu brechen.
Das Wichtigste erklärt
Kapitalleistungen aus der Vorsorge werden getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert – aber der Satz ist progressiv. Und alle Kapitalleistungen eines Kalenderjahres werden addiert: 3a-Konten, Freizügigkeitsguthaben und Pensionskassenkapital, bei Ehepaaren zudem über beide Partner hinweg. Ein einzelner grosser Bezug landet deshalb rasch in einer hohen Progressionsstufe, während dieselbe Summe über drei oder vier Jahre verteilt spürbar tiefer besteuert wird. Je nach Kanton geht es dabei um mehrere tausend bis zu fünfstellige Beträge. Die Instrumente der Staffelung sind: mehrere 3a-Konten rechtzeitig aufbauen und ab 60 in verschiedenen Jahren auflösen, das Freizügigkeitsguthaben beim Austritt auf zwei Einrichtungen aufteilen, die Pensionskasse über eine Teilpensionierung in Schritten beziehen und die Bezüge der Ehepartner zeitlich entzerren. Wichtig sind die Rahmenbedingungen: Steuerlich anerkannt sind in der Regel maximal drei Teilkapitalbezüge aus der Pensionskasse, nach einem Einkauf gilt eine dreijährige Sperrfrist, und massgebend für den Tarif ist der steuerliche Wohnsitz im Bezugsjahr. Die Staffelung muss deshalb Jahre im Voraus aufgesetzt werden – kurzfristig lässt sie sich nicht mehr herstellen.
Worauf achten
- Welche Kapitalbezüge fallen in welchem Jahr an – über beide Ehepartner hinweg?
- Bestehen genügend separate 3a- und Freizügigkeitskonten?
- Ist die dreijährige Sperrfrist nach Einkäufen eingehalten?
- Wie sieht der Tarif in Ihrem Wohnkanton aus – lohnt sich eine Verschiebung?
- Sind AHV-, PK- und 3a-Bezüge zeitlich entzerrt?
Häufige Fehler
- Alle Bezüge im Pensionierungsjahr zusammenfallen lassen
- Die Bezüge des Ehepartners nicht mitrechnen
- Die Sperrfrist nach einem Einkauf übersehen
- Erst im Jahr vor der Pensionierung mit der Planung beginnen
Steuern bei KapitalbezugSäule 3a beziehenKapitalbezug aus der PensionskasseTeilpensionierung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.