IV und Pensionskasse decken bei Invalidität oft nur rund 60 Prozent des Lohns – bei Krankheit teils weniger. Diese Lücke schliesst eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Definition
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt nach einer vereinbarten Wartefrist eine Rente, wenn die versicherte Person krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr arbeiten kann.
Das Wichtigste erklärt
Die meisten denken bei Erwerbsunfähigkeit an einen Unfall – tatsächlich entstehen die meisten Fälle durch Krankheit. Genau dort ist die Deckung schwächer: Unfälle sind über die obligatorische Unfallversicherung meist gut abgesichert, während bei Krankheit erste Säule und Pensionskasse zusammen oft nur rund 60 Prozent des bisherigen Lohns erreichen. Den Rest tragen Betroffene selbst, und zwar über Jahre – oft in einer Phase, in der zusätzliche Kosten anfallen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung schliesst diese Lücke: Sie zahlt nach einer vereinbarten Wartefrist eine Rente, bis die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist oder längstens bis zur Pensionierung. Drei Punkte entscheiden über die Qualität einer Police. Erstens: Ist auch Krankheit gedeckt, oder nur Unfall? Zweitens: Wie lange ist die Wartefrist – und wird sie durch ein Krankentaggeld des Arbeitgebers überbrückt? Drittens: Welcher Anteil des Lohns wird ersetzt, und ist die Rente an die Teuerung gekoppelt? Wichtig ist zudem, ob die Versicherung auf den zuletzt ausgeübten Beruf abstellt oder auf jede zumutbare Tätigkeit. Pauschallösungen passen hier selten – die sinnvolle Höhe ergibt sich erst aus der individuellen Lücke.
Worauf achten
- Wie hoch wären Ihre Leistungen aus IV und Pensionskasse bei Krankheit?
- Besteht ein Krankentaggeld über den Arbeitgeber – und wie lange?
- Deckt die Police Krankheit oder nur Unfall?
- Wie lange ist die Wartefrist, und passt sie zur Taggeldlösung?
- Ist die Rente bis zur Pensionierung garantiert?
Häufige Fehler
- Sich auf die Unfalldeckung verlassen und die Krankheit ausblenden
- Wartefrist und Krankentaggeld nicht aufeinander abstimmen
- Die Lücke nie beziffern und pauschal versichern
- Bei Selbstständigkeit gar keinen Erwerbsausfallschutz abschliessen
IV – InvalidenversicherungRisikolebensversicherung (Todesfallschutz)VorsorgelückePensionskasse (BVG, 2. Säule)
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.