Mit einem Erbvorbezug oder einer Schenkung geben Sie Vermögen schon zu Lebzeiten weiter – etwa um Kinder beim Wohneigentum zu unterstützen. Zu beachten sind die Ausgleichung unter den Erben, die Pflichtteile und die kantonalen Steuern.
Definition
Ein Erbvorbezug ist eine Zuwendung zu Lebzeiten, die später an den Erbteil angerechnet wird; eine Schenkung ist eine unentgeltliche Zuwendung ohne Gegenleistung.
Das Wichtigste erklärt
Zuwendungen zu Lebzeiten sind ein wirksames Mittel, um Angehörige gezielt zu unterstützen und den Nachlass zu ordnen. Erhält ein Kind einen Erbvorbezug, muss dieser bei der Erbteilung in der Regel ausgeglichen werden, damit die übrigen Erben nicht benachteiligt sind. Zudem dürfen Schenkungen die Pflichtteile nicht aushöhlen – andernfalls können sie später herabgesetzt werden. Steuerlich ist Vorsicht geboten: Erbschafts- und Schenkungssteuern sind kantonal geregelt und fallen je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich aus. Direkte Nachkommen sind in vielen Kantonen befreit, andere Empfänger nicht.
Worauf achten
- Wollen Sie einen Erbvorbezug oder eine Schenkung ausrichten?
- Ist die Ausgleichung unter den Erben geklärt?
- Werden die Pflichtteile eingehalten?
- Wie sind Schenkungen in Ihrem Kanton steuerlich behandelt?
Häufige Fehler
- Ungleichbehandlung der Kinder nicht regeln
- Pflichtteile durch Schenkungen verletzen
- Kantonale Steuerfolgen übersehen
Gesetzliche ErbfolgePflichtteil und freie QuoteTestamentWohneigentumsförderung (WEF)
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.