Pensionskassengeld darf für selbstbewohntes Wohneigentum eingesetzt werden – als Vorbezug oder als Verpfändung. Beides hat Folgen für Rente, Risikoschutz und Steuern.
Definition
Die Wohneigentumsförderung erlaubt es, Guthaben der 2. Säule für den Erwerb, den Bau oder die Amortisation von selbstbewohntem Wohneigentum vorzubeziehen oder zu verpfänden.
Das Wichtigste erklärt
Zulässig sind Kauf, Bau, wertvermehrende Investitionen und die Amortisation einer Hypothek – ausschliesslich für den selbstbewohnten Hauptwohnsitz. Der Mindestbezug beträgt 20'000 Franken, möglich ist er alle fünf Jahre und längstens bis drei Jahre vor dem Anspruch auf Altersleistungen; ab 50 gilt eine betragsmässige Begrenzung. Die Folgen sind spürbar: Das Altersguthaben sinkt und damit die spätere Rente, und je nach Kasse sinken auch die Leistungen bei Invalidität und Tod – hier lohnt die Prüfung, ob eine Zusatzversicherung die Lücke decken soll. Steuerlich wird der Vorbezug sofort besteuert, separat und zum reduzierten Satz; zahlen Sie später zurück, können Sie diese Steuer zurückfordern. Rückzahlungen sind ab 10'000 Franken möglich und beim Verkauf der Liegenschaft zwingend. Die Alternative ist die Verpfändung: Das Guthaben bleibt in der Kasse und dient der Bank nur als Sicherheit. Damit bleiben Renten- und Risikoleistungen intakt und es fällt keine Steuer an – dafür tragen Sie mehr Fremdkapital und entsprechend höhere Hypothekarzinsen. Wichtig für die Planung: Vor einem Einkauf in die Pensionskasse muss ein früherer WEF-Vorbezug vollständig zurückbezahlt sein.
Worauf achten
- Reicht das freie Eigenkapital, oder braucht es tatsächlich Vorsorgegeld?
- Wie stark sinken Rente, Invaliden- und Todesfallleistungen nach dem Bezug?
- Ist die Verpfändung in Ihrer Situation die bessere Variante?
- Wie hoch ist die Steuer auf dem Vorbezug in Ihrem Kanton?
- Sind spätere Einkäufe geplant – und ist der Vorbezug bis dahin zurückbezahlt?
Häufige Fehler
- Nur an das Eigenkapital denken und die Rentenlücke ausblenden
- Die gesunkenen Risikoleistungen nicht absichern
- Vorbezug und geplante Einkäufe nicht aufeinander abstimmen
- Die Rückzahlungspflicht beim Verkauf übersehen
Tragbarkeit und BelehnungBVG-EinkaufHypothekenarten: Fest- und SARON-HypothekAmortisation der Hypothek: direkt oder indirekt
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.