Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel jährliche Rente aus dem angesparten Pensionskassenkapital wird. Kapital mal Umwandlungssatz ergibt die lebenslange Jahresrente.
Definition
Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit dem die Pensionskasse das vorhandene Altersguthaben bei der Pensionierung in eine lebenslange Rente umrechnet.
Das Wichtigste erklärt
Die Rechnung ist einfach: Bei 500'000 Franken Altersguthaben und einem Satz von 6,8 Prozent ergibt das eine Jahresrente von 34'000 Franken – lebenslang. Der gesetzliche Mindestsatz von 6,8 Prozent gilt allerdings nur für das obligatorische Guthaben und nur bei ordentlicher Pensionierung. Auf dem überobligatorischen Teil sind die Kassen frei; viele rechnen umhüllend, also mit einem einheitlichen Satz auf dem gesamten Kapital, der oft gegen 5 Prozent liegt. Die Sätze sinken seit Jahren, weil die Lebenserwartung steigt: Dasselbe Kapital muss über mehr Rentenjahre reichen. Bei einer Frühpensionierung wird der Satz zusätzlich gekürzt, typischerweise um 0,15 bis 0,2 Prozentpunkte pro vorbezogenes Jahr. Der zweite grosse Hebel neben dem Umwandlungssatz ist die Verzinsung, der sogenannte dritte Beitragszahler: Über rund 40 Sparjahre stammt ein erheblicher Teil des Endkapitals allein aus Zins und Zinseszins. Der BVG-Mindestzins beträgt 2026 1,25 Prozent auf dem Obligatorium; gute Kassen verzinsen freiwillig höher. Weil Plan, Verzinsung und Umwandlungssatz von Kasse zu Kasse stark abweichen, können zwei Personen mit identischem Lohn völlig unterschiedliche Renten erhalten.
Worauf achten
- Welcher Umwandlungssatz gilt bei Ihrer Kasse – und für welches Pensionierungsalter?
- Rechnet Ihre Kasse umhüllend oder getrennt nach Obligatorium und Überobligatorium?
- Wie stark wird der Satz bei einer Frühpensionierung gekürzt?
- Wie hat Ihre Kasse das Guthaben in den letzten Jahren verzinst?
- Wie verändert sich die Rente, wenn Sie ein Jahr länger arbeiten?
Häufige Fehler
- Die gesetzlichen 6,8 Prozent auf das gesamte Guthaben hochrechnen
- Die Kürzung bei Frühpensionierung nicht einrechnen
- Beim Stellenwechsel nur den Lohn vergleichen, nicht die neue Pensionskasse
- Die Hochrechnung im Ausweis als Garantie verstehen
Pensionskasse (BVG, 2. Säule)ÜberobligatoriumRente oder Kapital aus der PensionskasseFrühpensionierung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.