Mit 55 ist die Pensionierung weit genug weg, um noch gestalten zu können – und nah genug, dass Entscheide bereits wirken. Sechs Punkte, die jetzt auf den Tisch gehören.
Mit 55 beginnt das Jahrzehnt, in dem die meisten Weichen gestellt werden. Vieles, was später als «zu spät» erscheint, ist heute noch problemlos machbar – Einkäufe, zusätzliche Konten, eine Anpassung der Anlagestrategie. Umgekehrt schliesst sich manches Fenster in den kommenden Jahren still und ohne Ankündigung.
Erstens: die eigenen Zahlen. AHV-Kontoauszug bestellen und auf Lücken prüfen, den Pensionskassenausweis lesen – insbesondere die Aufteilung in Obligatorium und Überobligatorium, das Einkaufspotenzial und die Hochrechnung. Diese drei Dokumente sind die Grundlage für alles Weitere, und beim IK-Auszug gilt: Nachzahlen lassen sich nur die letzten fünf Jahre.
Zweitens: die Vorsorgelücke. AHV und Pensionskasse decken zusammen häufig 50 bis 70 Prozent des letzten Lohns – je höher das Einkommen, desto kleiner der Anteil. Die Lücke lässt sich nur beziffern, wenn auch das künftige Budget realistisch geschätzt ist, samt Steuern und Gesundheitskosten.
Drittens: die Kontenstruktur. Wer die Kapitalbezugssteuer brechen will, braucht mehrere Vorsorgegefässe – mehrere 3a-Konten, allenfalls zwei Freizügigkeitseinrichtungen. Mit 55 lässt sich das aufbauen; mit 59 nicht mehr, denn bestehende Konten können nicht mehr aufgeteilt werden. Das ist eines der Fenster, das sich leise schliesst.
Viertens: die Wohnsituation. Bleibt das Eigenheim? Ist die Tragbarkeit auch mit Renteneinkommen gegeben? Und wie wirkt sich der voraussichtliche Wegfall des Eigenmietwerts ab 2029 auf die Amortisationsstrategie aus? Diese Fragen brauchen Vorlauf, weil Amortisationen aus freiem Vermögen Zeit benötigen.
Fünftens: die Absicherung. Mit 55 sind Kinder oft ausgebildet und Hypotheken teilweise amortisiert – die notwendige Todesfall- und Erwerbsunfähigkeitsdeckung ist deshalb häufig eine andere als mit 40. Zugleich wird die Weiterversicherung nach Artikel 47a BVG relevant, die ab 58 einen Stellenverlust auffängt.
Sechstens: der Zeitpunkt. Ordentlich, gestaffelt oder früh? Jede Variante hat eine eigene Steuer-, Beitrags- und Rentenlogik – von der lebenslangen AHV-Kürzung über die Beiträge für Nichterwerbstätige bis zum reduzierten Umwandlungssatz. Wer mit 55 einmal alle Varianten durchrechnet, entscheidet die kommenden zehn Jahre bewusst statt reaktiv.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.