Ein Testament ist nur so gut wie seine Umsetzung. Wo Erben zerstritten, weit weg oder überfordert sind, hilft eine Person mit Auftrag und Vollmacht.
Definition
Der Willensvollstrecker ist eine im Testament eingesetzte Person, die den Nachlass verwaltet, Schulden bezahlt, Vermächtnisse ausrichtet und die Teilung nach den Anordnungen des Erblassers vorbereitet. Die Einsetzung ist nur im Testament möglich, nicht im Erbvertrag. Die Person kann eine Privatperson, ein Notar, eine Treuhänderin oder eine Bank sein.
Das Wichtigste erklärt
Sinnvoll ist die Einsetzung bei komplexen Nachlässen mit Liegenschaften, Firmenanteilen oder Auslandbezug, bei Patchworkfamilien und überall dort, wo Konflikte absehbar sind. Der Willensvollstrecker hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung, in der Regel nach Aufwand. Er handelt unabhängig von den Erben, unterliegt aber der Aufsicht der Behörde. Ein Ersatz sollte benannt werden, falls die erste Person das Amt ablehnt oder nicht mehr kann.
Worauf achten
- Eignung: Fachwissen, Neutralität, Verfügbarkeit und Alter der Person
- Vergütung im Testament regeln oder dem Aufwand überlassen
- Ersatzperson benennen
- Einsetzung mit Vorsorgeauftrag und Vollmachten abstimmen
Häufige Fehler
- Einen Erben einsetzen, der dann zwischen den Rollen steht
- Die Einsetzung in den Erbvertrag schreiben, wo sie ungültig ist
- Niemanden informieren, sodass das Testament erst spät gefunden wird
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.