Der Unfall ist in der Schweiz gut versichert, solange man angestellt ist. Die Lücken entstehen beim Stellenverlust, bei kleinen Pensen, bei Selbständigkeit und bei der Pensionierung.
Definition
Die obligatorische Unfallversicherung nach UVG versichert alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Wer eine Mindestarbeitszeit pro Woche erreicht, ist auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die Leistungen umfassen Heilungskosten, Taggeld, Invalidenrente und Hinterlassenenrenten.
Das Wichtigste erklärt
Die Deckung endet eine bestimmte Zeit nach dem letzten Lohnanspruch, kann aber durch eine Abredeversicherung verlängert werden, etwa bei unbezahltem Urlaub oder zwischen zwei Stellen. Selbständige sind nicht obligatorisch versichert und können sich freiwillig nach UVG versichern. Nach der Pensionierung oder bei sehr kleinen Pensen muss der Unfall in die Krankenkasse eingeschlossen werden. Versichert ist der Lohn nur bis zu einem Höchstbetrag; wer mehr verdient, hat eine Lücke, die eine Zusatzversicherung des Arbeitgebers schliessen kann.
Worauf achten
- Sind Sie gegen Nichtberufsunfälle versichert? Auf der Lohnabrechnung nachsehen
- Abredeversicherung bei Auszeit oder Stellenwechsel abschliessen
- Nach der Pensionierung Unfall in die Krankenkasse aufnehmen
- Lohnanteil über dem versicherten Höchstbetrag prüfen
Häufige Fehler
- Unfall in der Krankenkasse versichern, obwohl der Arbeitgeber deckt
- Die Lücke zwischen zwei Stellen übersehen
- Als Selbständige oder Selbständiger ganz ohne Unfalldeckung arbeiten
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.