Nicht jede Versicherung ist eine Frage des Geschmacks. Einige sind gesetzlich vorgeschrieben, andere übernimmt der Arbeitgeber, und der Rest ist Ihre Entscheidung.
Definition
Obligatorisch sind für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz die Krankenpflege-Grundversicherung, die AHV/IV/EO und, je nach Situation, die berufliche Vorsorge und die Unfallversicherung. Wer ein Motorfahrzeug hält, braucht eine Haftpflichtversicherung. In einzelnen Kantonen ist zudem die Gebäudeversicherung Pflicht.
Das Wichtigste erklärt
Angestellte sind über den Arbeitgeber gegen Berufsunfälle versichert, ab einer Mindestarbeitszeit pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle. Wer nicht oder wenig arbeitet, muss den Unfall in die Krankenkasse einschliessen. Selbständige tragen die meisten Versicherungen selbst und sind bei Unfall und Erwerbsunfähigkeit oft unterversichert. Freiwillig, aber in der Praxis wichtig, sind Privathaftpflicht, Hausrat und je nach Lebenslage eine Erwerbsunfähigkeits- oder Todesfallabsicherung.
Worauf achten
- Ist der Unfall über den Arbeitgeber oder über die Krankenkasse gedeckt?
- Was passiert bei Stellenwechsel, Pensionierung oder Auslandaufenthalt?
- Welche Pflichten haben Sie als Selbständige oder Selbständiger?
- Welche freiwilligen Deckungen schliessen echte Lücken?
Häufige Fehler
- Den Unfall doppelt versichern, bei Arbeitgeber und Krankenkasse
- Nach der Pensionierung vergessen, den Unfall in die Krankenkasse aufzunehmen
- Pflicht mit Bedarf verwechseln: Pflicht ist das Minimum, nicht die Absicherung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.