Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse dürfen deutlich mehr in die Säule 3a einzahlen (2026 bis 20 Prozent des Einkommens, max. CHF 36'288) und diesen Betrag von den Steuern abziehen. Der Aufbau einer eigenen Vorsorge ist besonders wichtig, weil die 2. Säule fehlt.
Definition
Selbstständige organisieren ihre Vorsorge weitgehend eigenverantwortlich, da sie keiner obligatorischen Pensionskasse angeschlossen sind.
Das Wichtigste erklärt
Wer selbstständig ist und keiner Pensionskasse angehört, kann in der Säule 3a den «grossen Betrag» einzahlen – 2026 bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288 – und diesen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Alternativ oder ergänzend kann ein freiwilliger Anschluss an eine Pensionskasse sinnvoll sein, der weitere Einkaufsmöglichkeiten eröffnet. Weil die 2. Säule fehlt, ist die private Vorsorge für Selbstständige zentral – ebenso die Absicherung von Invalidität und Todesfall, die sonst nur teilweise gedeckt sind.
Worauf achten
- Schöpfen Sie den grossen 3a-Betrag aus?
- Wäre ein freiwilliger PK-Anschluss sinnvoll?
- Wie sind Sie bei Invalidität und Tod abgesichert?
- Ist die Vorsorge steuerlich optimal aufgebaut?
Häufige Fehler
- Vorsorge als Selbstständige aufschieben
- Nur ans Alter, nicht an Risiken denken
- Den grossen 3a-Abzug nicht nutzen
Säule 3a (gebundene Vorsorge)Das 3-Säulen-System der SchweizIV – Invalidenversicherung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.