Seit 2026 lassen sich verpasste 3a-Jahre nachträglich einkaufen – erstmals für 2025, bis zu zehn Jahre zurück und voll vom Einkommen abziehbar.
Definition
Der rückwirkende 3a-Einkauf erlaubt es, Beitragslücken früherer Jahre nachträglich zu schliessen, zusätzlich zum ordentlichen Jahresbeitrag.
Das Wichtigste erklärt
Bisher war eine verpasste 3a-Einzahlung endgültig verloren – die Steuerersparnis liess sich nicht nachholen. Seit 2026 gilt eine neue Regelung: Beitragslücken können rückwirkend eingekauft werden, erstmals im Jahr 2026 für das Jahr 2025. Nachzahlbar sind ausschliesslich Lücken ab 2025, und zwar bis zu zehn Jahre zurück. Pro Lückenjahr ist höchstens der sogenannte kleine Beitrag möglich – also der Maximalbetrag für Personen mit Pensionskasse, 2026 sind das 7'258 Franken – und zwar zusätzlich zur ordentlichen Einzahlung des laufenden Jahres. Drei Bedingungen müssen erfüllt sein: Im Einkaufsjahr muss der ordentliche Maximalbetrag vollständig einbezahlt sein, im Einkaufsjahr muss ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen bestehen, und auch im Lückenjahr muss ein solches Einkommen vorhanden gewesen sein. Der Effekt ist beträchtlich: Der Einkauf ist wie der ordentliche Beitrag vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. In einem Jahr mit hohem Einkommen lassen sich so bis zu 14'516 Franken abziehen. Besonders interessant ist das für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach einer Familienphase, für Berufsleute mit anfangs knappem Budget und für alle mit stark schwankendem Einkommen. Führen Sie ab 2025 Buch über Ihre Lücken – ein gezielter Einkauf in einem Spitzenverdienstjahr bringt die maximale Steuerwirkung.
Worauf achten
- In welchen Jahren ab 2025 haben Sie nicht oder nicht voll einbezahlt?
- Bestand im Lückenjahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen?
- Ist der ordentliche Maximalbetrag des Einkaufsjahres bereits einbezahlt?
- In welchem Jahr ist Ihr Grenzsteuersatz am höchsten?
- Passt der Einkauf zur geplanten Bezugsstaffelung?
Häufige Fehler
- Lücken vor 2025 nachzahlen wollen – das ist nicht möglich
- Den ordentlichen Beitrag des laufenden Jahres vergessen
- Den Einkauf in einem einkommensschwachen Jahr tätigen
- Keine Aufzeichnungen über die Lückenjahre führen
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.