Für Selbständige ist die zweite Säule freiwillig. Das gibt Freiheit, aber die Risiken Invalidität, Tod und Langlebigkeit bleiben bei Ihnen, wenn Sie nichts tun.
Definition
Selbständigerwerbende ohne Personal unterstehen dem BVG nicht. Sie können sich freiwillig versichern: bei der Pensionskasse ihres Berufsverbands, bei der Pensionskasse ihrer Angestellten, falls sie welche beschäftigen, oder bei der Auffangeinrichtung BVG.
Das Wichtigste erklärt
Ein freiwilliger Anschluss bringt Risikoleistungen bei Invalidität und Tod, Einkaufsmöglichkeiten mit Steuerabzug und eine Altersrente statt nur eines Kapitals. Dafür sind die Beiträge und die Bindung höher als in der Säule 3a. Wer Angestellte hat, muss diese ohnehin versichern und kann sich derselben Kasse anschliessen. Für Selbständige mit hohem Einkommen und Einkaufspotenzial ist die Pensionskasse oft das stärkere Steuerinstrument, für schwankende Einkommen die Säule 3a das flexiblere.
Worauf achten
- Welche Kasse steht offen: Verband, eigene Kasse, Auffangeinrichtung?
- Risikoleistungen mit dem eigenen Bedarf abgleichen
- Einkaufspotenzial und Steuerwirkung rechnen
- Wechselwirkung mit der grossen Säule 3a beachten
Häufige Fehler
- Die zweite Säule bei der Firmengründung ganz vergessen
- Nur auf die Altersvorsorge schauen, nicht auf Invalidität und Tod
- Den Anschluss kurz vor der Pensionierung erst prüfen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.