Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist die Firma oft der grösste Vermögenswert und zugleich der am schwersten teilbare. Genau das macht die Planung nötig.
Definition
Nachlassplanung für Unternehmer heisst, im Voraus zu regeln, was mit den Anteilen an der Firma, den Darlehen an die Firma und den Vorsorgeguthaben geschieht, wenn der Inhaber stirbt. Werkzeuge sind Testament, Erbvertrag, Ehevertrag, Aktionärbindungsvertrag und die Begünstigung in der Vorsorge.
Das Wichtigste erklärt
Ohne Regelung fallen die Anteile in die Erbengemeinschaft, in der alle Erben gemeinsam entscheiden müssen. Pflichtteile können dazu führen, dass ein Kind, das die Firma führen soll, die anderen auszahlen muss, ohne dafür die Mittel zu haben. Ein Erbvertrag mit Ausgleichsregeln, eine Lebensversicherung für die Auszahlung, ein Aktionärbindungsvertrag unter Mitinhabern und die Abstimmung mit Pensionskasse und Säule 3a lösen das. Das Güterrecht entscheidet vorab, was überhaupt in den Nachlass fällt.
Worauf achten
- Wer soll die Firma führen, wer soll am Wert beteiligt sein?
- Güterstand und Ehevertrag mit der Nachfolge abstimmen
- Pflichtteile berechnen und die Auszahlung finanzieren
- Vorsorgeguthaben und Begünstigung ausserhalb des Nachlasses regeln
Häufige Fehler
- Nachfolge und Nachlass als zwei getrennte Themen behandeln
- Ein Testament schreiben, das die Pflichtteile verletzt
- Darlehen des Inhabers an die Firma vergessen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.