Der Mindestzins ist ein Boden, kein Versprechen: Er gilt für den obligatorischen Teil, und viele Kassen zahlen mehr oder, im Überobligatorium, weniger.
Definition
Der BVG-Mindestzinssatz ist der Zins, mit dem das Altersguthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge mindestens verzinst werden muss. Der Bundesrat legt ihn jährlich fest, gestützt auf die Entwicklung der Renditen von Bundesobligationen, Aktien und Immobilien und auf die Empfehlung der BVG-Kommission.
Das Wichtigste erklärt
Für den überobligatorischen Teil entscheidet der Stiftungsrat der Kasse frei. Umhüllende Kassen verzinsen oft das gesamte Guthaben mit einem eigenen Satz, der über oder unter dem Minimum liegen kann. Der Zins wirkt über Jahrzehnte: Ein Unterschied von einem Prozentpunkt verändert das Alterskapital deutlich. Darum lohnt ein Blick in den Jahresbericht: Deckungsgrad, Verzinsung der letzten Jahre und technischer Zins sagen mehr über Ihre Kasse als der gesetzliche Mindestsatz.
Worauf achten
- Verzinsung Ihrer Kasse der letzten Jahre mit dem Minimum vergleichen
- Obligatorium und Überobligatorium auf dem Ausweis unterscheiden
- Deckungsgrad und Reserven der Kasse kennen
- Bei einem Wechsel des Arbeitgebers die Verzinsung als Kriterium einbeziehen
Häufige Fehler
- Den Mindestzins für den garantierten Zins des ganzen Guthabens halten
- Die Verzinsung nur im Jahr des Bezugs anschauen
- Den technischen Zins mit dem Mindestzins verwechseln
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.