Ein Unfall ist gesetzlich gut abgedeckt, eine lange Krankheit nicht. Die Lohnfortzahlung endet nach Wochen oder Monaten, die IV zahlt frühestens nach einem Jahr.
Definition
Die Krankentaggeldversicherung KTG ersetzt bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit einen grossen Teil des Lohns, in der Regel während zweier Jahre. Sie ist für Arbeitgeber nicht obligatorisch, aber in vielen Gesamtarbeitsverträgen vorgeschrieben und in der Praxis weit verbreitet. Selbständige schliessen sie freiwillig ab.
Das Wichtigste erklärt
Ohne KTG gilt nur die gesetzliche Lohnfortzahlung nach Obligationenrecht, abgestuft nach Dienstjahren. Dazwischen und der IV-Rente, die frühestens nach einem Jahr Wartezeit beginnt, klafft eine Lücke, die ein Jahreseinkommen und mehr betragen kann. Wichtig sind Wartefrist, Leistungsdauer, versicherter Lohnanteil und die Frage, ob Sie beim Stellenwechsel oder als Selbständige in die Einzelversicherung übertreten können.
Worauf achten
- Personalreglement oder Arbeitsvertrag: Gibt es eine KTG, mit welcher Dauer?
- Wartefrist und Höhe des Taggelds kennen
- Beim Austritt das Übertrittsrecht in die Einzelversicherung prüfen
- Als Selbständige oder Selbständiger die Wartefrist mit der eigenen Reserve abstimmen
Häufige Fehler
- Annehmen, der Arbeitgeber zahle bei Krankheit zwei Jahre weiter
- Nach einer Kündigung während Krankheit das Übertrittsrecht verstreichen lassen
- Als Selbständige ganz auf Taggeld verzichten
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.