Nicht der ganze Lohn ist in der Pensionskasse versichert. Ein fester Betrag wird abgezogen, weil die AHV diesen Teil bereits abdeckt. Was übrig bleibt, heisst versicherter Lohn.
Definition
Der Koordinationsabzug ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, der vom AHV-Jahreslohn abgezogen wird, um den in der Pensionskasse versicherten Lohn zu bestimmen. Er «koordiniert» die erste und die zweite Säule, damit derselbe Lohnteil nicht doppelt versichert wird.
Das Wichtigste erklärt
Weil der Abzug ein fester Betrag ist, wirkt er bei tiefen Löhnen und Teilzeitpensen überproportional: Vom Lohn bleibt nach dem Abzug wenig oder gar nichts versichert. Viele Pensionskassen kürzen den Abzug darum freiwillig nach Beschäftigungsgrad oder verzichten darauf. Ob Ihre Kasse das tut, steht im Reglement und wirkt sich direkt auf die Altersgutschriften und damit auf Ihre Rente aus.
Worauf achten
- Versicherter Lohn laut Vorsorgeausweis mit dem Bruttolohn vergleichen
- Beim Arbeitgeber nachfragen, ob der Abzug dem Pensum angepasst wird
- Bei mehreren Teilzeitstellen: Sind alle Löhne versichert?
- Wirkung auf Risikoleistungen bei Invalidität und Tod prüfen
Häufige Fehler
- Annehmen, der ganze Lohn sei versichert
- Teilzeit reduzieren, ohne die Folgen für die Pensionskasse zu kennen
- Mehrere kleine Stellen, von denen keine die Eintrittsschwelle erreicht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.