Die gemischte Lebensversicherung verbindet Todesfallschutz mit einem Sparteil. Wird sie mit periodischen Prämien in der Säule 3b geführt, ist die Auszahlung in der Regel einkommenssteuerfrei – der Rückkaufswert ist aber vermögenssteuerpflichtig.
Definition
Eine gemischte (kapitalbildende) Lebensversicherung zahlt bei Tod oder bei Erleben des Vertragsendes ein Kapital aus und baut über die Laufzeit ein Guthaben auf.
Das Wichtigste erklärt
Bei einer rückkaufsfähigen gemischten Versicherung mit laufenden Prämien in der Säule 3b ist die Auszahlung – ob bei Ablauf oder bei Rückkauf – bei der Einkommenssteuer befreit. Bei Verträgen mit Einmalprämie gilt die Steuerbefreiung nur unter Bedingungen (u. a. Auszahlung nach dem 60. Altersjahr, mindestens fünf Jahre Laufzeit, Abschluss vor dem 66. Altersjahr). Während der Laufzeit ist der Rückkaufswert als Vermögen zu deklarieren. So attraktiv die Steuerfreiheit klingt: Solche Produkte sind oft teuer, unflexibel und bei vorzeitigem Ausstieg verlustreich – ein genauer Vergleich mit einer getrennten Lösung ist wichtig.
Worauf achten
- Handelt es sich um periodische Prämien oder eine Einmalprämie?
- Sind bei Einmalprämie die Bedingungen (60/5/66) erfüllt?
- Wie hoch sind Kosten und garantierte Leistung?
- Wie hoch ist der Rückkaufswert bei vorzeitigem Ausstieg?
Häufige Fehler
- Nur wegen der Steuerfreiheit abschliessen
- Hohe Kosten und tiefe Flexibilität übersehen
- Vorzeitig zurückkaufen und Verlust realisieren
Lebensversicherung: GrundlagenSäule 3b (freie Vorsorge)Steuern optimieren: Überblick
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.