Ergänzungsleistungen sind der Teil des Sozialsystems, über den niemand gern spricht. Wer sie kennt, plant Kapitalbezug und Vermögen anders.
Definition
Ergänzungsleistungen EL werden ausgerichtet, wenn die AHV- oder IV-Rente zusammen mit dem übrigen Einkommen den anerkannten Existenzbedarf nicht deckt. Sie bestehen aus einer jährlichen Leistung und der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten. Anspruch hat, wer in der Schweiz wohnt und die Vermögensschwelle nicht überschreitet.
Das Wichtigste erklärt
Bei der Berechnung wird ein Teil des Vermögens als Einkommen angerechnet, und Vermögen, auf das jemand freiwillig verzichtet hat, wird trotzdem eingerechnet, etwa Schenkungen oder ein zu hoher Verbrauch. Auch ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse wird so behandelt, als wäre das Kapital noch da. Wer mit knappen Renten rechnet, sollte darum Kapitalbezug, Schenkungen und Wohneigentum mit Blick auf einen späteren EL-Anspruch entscheiden. Seit einigen Jahren sind zudem Rückerstattungen aus dem Nachlass vorgesehen.
Worauf achten
- Voraussichtliches Einkommen im Alter mit dem Existenzbedarf vergleichen
- Vermögensverzicht durch Schenkungen und Kapitalbezug bedenken
- Anspruch auf Vergütung von Krankheitskosten kennen
- Bei Heimeintritt frühzeitig abklären, ob EL nötig werden
Häufige Fehler
- Aus Scham keine EL beantragen, obwohl ein Anspruch besteht
- Kapital beziehen und aufbrauchen, ohne die Anrechnung zu kennen
- Vermögen kurz vor dem Bedarf verschenken
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.