Die Erwerbsersatzordnung (EO) ersetzt einen Teil des Lohns, wenn jemand Dienst leistet oder Eltern wird. Sie deckt unter anderem den Militär- und Zivildienst sowie die Mutterschafts- und die Vaterschaftsentschädigung ab.
Definition
Die EO ist eine Sozialversicherung der 1. Säule, die während Dienstleistungen und rund um die Geburt eines Kindes einen Erwerbsersatz auszahlt.
Das Wichtigste erklärt
Die Entschädigung beträgt in der Regel 80 Prozent des vorherigen Erwerbseinkommens, begrenzt auf einen gesetzlichen Höchstbetrag pro Tag. Die Mutterschaftsentschädigung wird während 14 Wochen ausgerichtet, die Entschädigung für den anderen Elternteil während zwei Wochen. Auch wer Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leistet, erhält einen Erwerbsersatz. Die EO wird über Lohnbeiträge finanziert und über die Ausgleichskasse abgerechnet.
Worauf achten
- Besteht Anspruch auf Mutterschafts- oder Elternentschädigung?
- Ist der Erwerbsausfall während des Dienstes abgedeckt?
- Wird der Anspruch korrekt über die Ausgleichskasse geltend gemacht?
Häufige Fehler
- Ansprüche nicht anmelden
- Bei Selbstständigen die Absicherung vernachlässigen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.