Wer im eigenen Wohneigentum lebt, muss heute den Eigenmietwert als fiktives Einkommen versteuern, kann dafür Schuldzinsen und Unterhalt abziehen. Volk und Stände haben die Abschaffung am 28.9.2025 beschlossen – der Systemwechsel tritt aber voraussichtlich erst per 1.1.2029 in Kraft.
Definition
Der Eigenmietwert ist der fiktive Mietertrag, den selbstnutzende Eigentümer als Einkommen versteuern müssen, solange das heutige System gilt.
Das Wichtigste erklärt
Als Ausgleich für den versteuerten Eigenmietwert können Hypothekarzinsen und werterhaltende Unterhaltskosten abgezogen werden. Genau dieses System wurde in der Abstimmung vom 28. September 2025 mit 57,7 Prozent zur Abschaffung angenommen. Der Bundesrat plant die Umsetzung frühestens auf den 1. Januar 2029; bis dahin gilt der Eigenmietwert weiter. Nach dem Systemwechsel entfällt die Besteuerung des Eigenmietwerts, im Gegenzug werden die Abzüge für Unterhalt und Schuldzinsen stark eingeschränkt. Wer eine Renovation oder Amortisation plant, sollte den Zeitpunkt im Hinblick auf diesen Übergang prüfen.
Worauf achten
- Gilt für Ihr Steuerjahr noch der Eigenmietwert (2026: ja)?
- Sind werterhaltende Unterhaltskosten optimal getimt?
- Ist die Höhe der Hypothek im Hinblick auf den Systemwechsel sinnvoll?
- Lohnt sich eine Renovation eher vor dem Übergang?
Häufige Fehler
- Den Systemwechsel als bereits in Kraft annehmen
- Wertvermehrende mit werterhaltenden Kosten verwechseln
- Amortisation und Renovation ohne Steuerplanung angehen
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.