Arbeitslosigkeit ist eine Lücke im Einkommen und, wenn man nichts tut, auch in der Vorsorge. Die Regeln dafür sind klar, man muss sie nur kennen.
Definition
Die Arbeitslosenversicherung ALV richtet Taggelder aus, wenn Sie Ihre Stelle verlieren, vermittlungsfähig sind und die Beitragszeit erfüllen. Auf den Taggeldern werden AHV/IV/EO-Beiträge abgerechnet, sodass in der AHV keine Lücke entsteht. Für die berufliche Vorsorge sind Bezügerinnen und Bezüger von Taggeldern bei der Auffangeinrichtung für die Risiken Tod und Invalidität versichert.
Das Wichtigste erklärt
Das Altersguthaben der Pensionskasse geht auf ein Freizügigkeitskonto und wird dort ohne neue Altersgutschriften verzinst. Wer will, kann das Alterssparen bei der Auffangeinrichtung freiwillig weiterführen. In die Säule 3a darf nur einzahlen, wer ein AHV-pflichtiges Erwerbs- oder Ersatzeinkommen hat; Taggelder gelten als solches, allerdings gilt dann der kleine Höchstbetrag. Wer kurz vor der Pensionierung die Stelle verliert, hat unter Umständen Anspruch auf Weiterversicherung in der bisherigen Pensionskasse.
Worauf achten
- Sofort beim RAV anmelden, damit keine Beitragslücke entsteht
- Freizügigkeitsguthaben bewusst platzieren, nicht einfach parkieren
- Freiwilliges Alterssparen bei der Auffangeinrichtung prüfen
- Ab einem gewissen Alter: Weiterversicherung in der Pensionskasse abklären
Häufige Fehler
- Das Freizügigkeitsgeld auf einem unverzinsten Konto vergessen
- Die Säule 3a aussetzen, obwohl Einzahlungen möglich wären
- Bei Stellenverlust über 58 die Weiterversicherung nicht beantragen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.