Der Übergang in die Pension muss kein Datum sein. Wer weiterarbeitet, hat mehr Gestaltungsspielraum, als viele denken.
Definition
Das Referenzalter ist das Alter, in dem der Anspruch auf die ordentliche AHV-Rente entsteht. Es ist kein Arbeitsverbot. Wer darüber hinaus erwerbstätig bleibt, kann die AHV-Rente ganz oder teilweise aufschieben, weiterhin in die Säule 3a einzahlen und den Bezug hinausschieben, und je nach Reglement die Pensionskasse bis zu einem oberen Alter weiterführen.
Das Wichtigste erklärt
Der Aufschub der AHV erhöht die spätere Rente lebenslang. AHV-Beiträge auf dem Lohn nach dem Referenzalter können auf Antrag rentenwirksam sein, sofern ein Freibetrag überschritten wird. Bei der Säule 3a bleibt der Abzug möglich, solange ein Erwerbseinkommen besteht, längstens fünf Jahre. Bei der Pensionskasse entscheidet das Reglement, ob weiter Beiträge fliessen und das Guthaben verzinst wird. Gesundheit, Lebensplanung und die Steuerprogression im Jahr des Bezugs gehören in dieselbe Rechnung.
Worauf achten
- Reglement der Pensionskasse auf Weiterversicherung prüfen
- Aufschub der AHV-Rente gegen den Bedarf abwägen
- Säule 3a weiterführen und den Bezug staffeln
- Kapitalbezüge in ein Jahr mit tieferem Einkommen legen
Häufige Fehler
- Die AHV-Rente automatisch beziehen und gleichzeitig voll arbeiten
- Die Säule 3a mit dem Referenzalter schliessen, obwohl weitergearbeitet wird
- Den Arbeitgeber nicht über die Weiterführung der Pensionskasse fragen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.