Seit der Reform AHV 21 lässt sich die Altersrente flexibel zwischen 63 und 70 beziehen – ganz oder in Teilschritten. Vorbezug kürzt die Rente lebenslang, Aufschub erhöht sie.
Definition
Vorbezug bedeutet, die AHV-Altersrente vor dem Referenzalter zu beziehen; Aufschub bedeutet, den Bezug hinauszuschieben. Beides verändert die Rentenhöhe lebenslang.
Das Wichtigste erklärt
Seit der Reform AHV 21 ist der Rentenbezug flexibel: Sie können die Altersrente zwischen 63 und 70 beziehen, ganz oder als Teilrente zwischen 20 und 80 Prozent, und den Rest später abrufen. Beim Vorbezug sind bis zwei Jahre vor dem Referenzalter möglich – der Preis ist eine lebenslange Kürzung von rund 6,8 Prozent pro vorbezogenes Jahr. Wichtig und oft übersehen: Die AHV-Beitragspflicht läuft trotzdem bis zum Referenzalter weiter. Beim Aufschub um ein bis fünf Jahre erhalten Sie lebenslang einen Zuschlag, bei fünf Jahren bis zu 31,5 Prozent. Das ist vor allem bei guter Gesundheit, weiterlaufendem Erwerbseinkommen und hoher Steuerprogression interessant. Für Frauen der Übergangsgeneration mit den Jahrgängen 1961 bis 1969 steigt das Referenzalter schrittweise auf 65; als Ausgleich profitieren sie von einem lebenslangen Rentenzuschlag oder von günstigeren Kürzungssätzen beim Vorbezug. Wer über 65 hinaus arbeitet, zahlt auf Einkommen bis 16'800 Franken pro Jahr keine AHV-Beiträge mehr; auf diesen Freibetrag kann verzichtet und einmalig eine Neuberechnung der Rente verlangt werden, was Beitragslücken schliessen kann. Und: Die Rente kommt nicht automatisch – melden Sie sich mindestens drei Monate vor dem gewünschten Bezug bei der Ausgleichskasse an.
Worauf achten
- Wie hoch wäre Ihre Rente bei Vorbezug, ordentlichem Bezug und Aufschub?
- Ab welchem Alter rechnet sich der Aufschub für Sie statistisch?
- Haben Sie die weiterlaufende Beitragspflicht bis 65 eingerechnet?
- Gehören Sie zur Übergangsgeneration mit Zuschlag oder günstigeren Sätzen?
- Ist die Anmeldung bei der Ausgleichskasse rechtzeitig erfolgt?
Häufige Fehler
- Vorbezug wählen, ohne die lebenslange Kürzung zu rechnen
- Die weiterlaufende Beitragspflicht bis zum Referenzalter vergessen
- Die Anmeldung zu spät einreichen
- AHV-Bezug und Pensionskassenbezug nicht aufeinander abstimmen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.