In der Schweiz sind private Kapitalgewinne in der Regel steuerfrei. Dividenden und Zinsen gelten als Einkommen, und auf Schweizer Erträgen wird 35 % Verrechnungssteuer erhoben – die Sie über die Steuererklärung zurückfordern.
Definition
Die Besteuerung von Wertschriften umfasst die Einkommenssteuer auf Erträge (Dividenden, Zinsen), die Vermögenssteuer auf den Depotwert sowie die rückforderbare Verrechnungssteuer – nicht aber Kursgewinne.
Das Wichtigste erklärt
Wer als Privatperson Wertschriften kauft und mit Gewinn verkauft, zahlt auf den Kursgewinn grundsätzlich keine Steuer. Steuerbar sind hingegen die laufenden Erträge: Dividenden und Zinsen werden zum übrigen Einkommen gezählt und mit dem persönlichen Satz besteuert. Auf Schweizer Dividenden und Zinsen zieht die Eidgenössische Steuerverwaltung automatisch 35 % Verrechnungssteuer ab; wer die Erträge korrekt deklariert, erhält diese vollständig zurück. Das Depot ist zudem als Vermögen zu deklarieren. Achtung: Bei sehr häufigem Handel kann die Steuerbehörde jemanden als gewerbsmässigen Wertschriftenhändler einstufen – dann werden Kursgewinne steuerpflichtig.
Worauf achten
- Deklarieren Sie alle Wertschriften und Erträge korrekt?
- Fordern Sie die Verrechnungssteuer zurück?
- Halten Sie sich an die Kriterien für privates (nicht gewerbsmässiges) Anlegen?
- Berücksichtigen Sie die Vermögenssteuer bei der Planung?
Häufige Fehler
- Erträge nicht deklarieren und Verrechnungssteuer verschenken
- Durch sehr häufigen Handel als gewerbsmässig gelten
- Ausländische Quellensteuern ignorieren
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.