Die AHV-Beitragspflicht endet erst beim Referenzalter – auch ohne Erwerbseinkommen. Wer früh pensioniert, erhält eine Rechnung der Ausgleichskasse.
Definition
Nichterwerbstätige zahlen bis zum Referenzalter AHV-Beiträge, die nach Vermögen und Renteneinkommen bemessen werden und zwischen dem Mindest- und dem Höchstbeitrag liegen.
Das Wichtigste erklärt
Als nichterwerbstätig gilt, wer weniger als neun Monate pro Jahr oder weniger als 50 Prozent eines Vollpensums arbeitet. Betroffen sind vor allem Frühpensionierte, aber auch Personen auf Weltreise, Studierende ab 20 sowie teilweise Ehepartner ohne eigenes Einkommen. Die Beiträge richten sich nicht nach einem Lohn, sondern nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit: massgebend ist das Vermögen zuzüglich des zwanzigfachen jährlichen Renteneinkommens. Daraus ergibt sich 2026 ein Beitrag zwischen 530 und 26'500 Franken pro Jahr. Bei Ehepaaren wird das gemeinsame Vermögen hälftig angerechnet. Es gibt eine wichtige Befreiung: Ist Ihr Ehepartner erwerbstätig und zahlt mindestens den doppelten Mindestbeitrag – also 1'060 Franken pro Jahr – gelten Ihre Beiträge als bezahlt. Bei einem normalen Pensum ist diese Schwelle rasch erreicht. Wer die Beitragspflicht ignoriert, riskiert Beitragslücken und damit eine lebenslang gekürzte Rente; nachzahlen lässt sich nur für fünf Jahre. Melden Sie sich bei einer Frühpensionierung deshalb aktiv bei der Ausgleichskasse an – und rechnen Sie die Beiträge ins Budget ein, denn bei grösserem Vermögen sind es rasch mehrere tausend Franken pro Jahr.
Worauf achten
- Gelten Sie nach dem Ausstieg als nichterwerbstätig?
- Sind Sie über den erwerbstätigen Ehepartner von der Beitragspflicht befreit?
- Wie hoch fällt der Beitrag nach Vermögen und Renteneinkommen aus?
- Ist die Anmeldung bei der Ausgleichskasse erfolgt?
- Sind die Beiträge im Budget bis zum Referenzalter eingeplant?
Häufige Fehler
- Nach der Frühpensionierung auf die Rechnung warten statt sich anzumelden
- Die Beiträge im Pensionierungsbudget vergessen
- Die Befreiung über den Ehepartner falsch einschätzen
- Lücken erst bei der Rentenberechnung bemerken
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.