Bis Ende Oktober wissen Sie, was die Krankenkasse im nächsten Jahr kostet. Bis Ende November können Sie reagieren. Dazwischen liegen drei Entscheide — und der wirksamste ist selten der Kassenwechsel.
Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten spätestens am 31. Oktober über die Prämien des Folgejahres informieren. Wer wechseln will, muss die Kündigung so früh verschicken, dass sie bis zum 30. November bei der bisherigen Kasse eintrifft. Massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel — eingeschrieben zu senden lohnt sich.
Der erste Entscheid betrifft die Franchise. Erwachsene wählen zwischen 300 und 2'500 Franken. Wer wenig Behandlungskosten erwartet, fährt mit der höchsten Franchise besser, wer regelmässig zum Arzt muss, mit der tiefsten. Dazwischen hilft nur Rechnen. Wichtig ist der Selbstbehalt: Oberhalb der Franchise tragen Sie zusätzlich 10 Prozent der Kosten, höchstens 700 Franken im Jahr. Ihre maximale Eigenbelastung ist also Franchise plus 700 Franken.
Der zweite Entscheid ist das Versicherungsmodell und für viele Haushalte der grösste Hebel. Hausarzt-, HMO- und Telemedizin-Modelle geben dauerhaft Rabatt, verlangen im Gegenzug aber, dass Sie im Krankheitsfall zuerst die vereinbarte Stelle kontaktieren. Das kostet nichts ausser einer Gewohnheit und wirkt Jahr für Jahr.
Der dritte Entscheid ist der Kassenwechsel selbst. In der Grundversicherung sind die Leistungen gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen identisch — Sie kaufen überall dasselbe Produkt zu unterschiedlichen Preisen. Es gilt Aufnahmepflicht: Niemand darf wegen Alter oder Gesundheitszustand abgelehnt werden.
Bei der Zusatzversicherung ist das anders, und hier passiert der häufigste Fehler. Zusatzversicherungen dürfen Anträge ablehnen und haben eigene Fristen. Kündigen Sie die Grundversicherung deshalb erst, wenn eine allfällige neue Zusatzdeckung schriftlich zugesagt ist. Ebenso gut können Sie die Zusatzversicherung bei der bisherigen Kasse belassen und nur die Grundversicherung wechseln.
Häufig vergessen wird die Prämienverbilligung. Sie ist kantonal geregelt, und in einigen Kantonen muss sie aktiv beantragt werden, sonst verfällt der Anspruch. Ein Blick auf die Bedingungen des eigenen Kantons dauert wenige Minuten.
Zur Einordnung: Ein Kassenwechsel bringt einmalig ein paar hundert Franken. Franchise und Modell wirken jedes Jahr aufs Neue. Wer diese beiden Einstellungen einmal sauber auf die eigene Situation abstimmt, muss nicht jeden Herbst von vorne rechnen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.