Die Reform ist angenommen, wirkt aber erst in einigen Jahren. Für Ehepaare kurz vor der Pensionierung verschiebt sich trotzdem schon jetzt eine Überlegung: Kapitalbezüge beider Partner werden künftig nicht mehr zusammengezählt.
Am 8. März 2026 hat die Schweiz die Individualbesteuerung angenommen, mit 54,23 Prozent Ja bei einer Stimmbeteiligung von 55,6 Prozent. Damit endet die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren. Nur: Das Gesetz tritt spätestens auf den 1. Januar 2032 in Kraft, den genauen Zeitpunkt legt der Bundesrat fest. Bis dahin gilt das heutige Recht unverändert.
Mechanisch ändert sich Folgendes. Jede Person reicht eine eigene Steuererklärung ein und versteuert ihr eigenes Einkommen aus Lohn und Rente. Das Vermögen wird nach den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt: gemeinsame Konten hälftig, Liegenschaften nach Grundbucheintrag, Schuldzinsen nach Eigentum. Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer steigt von 6'800 auf 12'000 Franken, wird aber hälftig auf beide Elternteile verteilt.
Entlastet werden Ehepaare, deren Einkommen sich ähnlich verteilen. In einem Modellfall mit 180'000 Franken Gesamteinkommen und einer Aufteilung von 50 zu 50 sinkt die direkte Bundessteuer um rund 2'800 Franken. Dasselbe Paar mit einer Aufteilung von 100 zu 0 zahlt dagegen rund 3'000 Franken mehr. Einverdiener-Haushalte trifft zusätzlich, dass die zweite Hälfte des Kinderabzugs mangels eigenem steuerbarem Einkommen ganz oder teilweise ins Leere laufen kann.
Für die Vorsorgeplanung ist ein Detail entscheidend, das in der öffentlichen Diskussion kaum vorkam. Kapitalleistungen aus Pensionskasse und Säule 3a werden bei Ehepaaren heute zusammengerechnet, wenn sie im selben Jahr anfallen — genau diese Zusammenrechnung fällt weg. Künftig versteuert jede Person ihre Bezüge unabhängig vom Partner.
Das nimmt der Bezugsplanung eine Fessel. Bisher mussten Paare ihre Bezüge nicht nur über die Jahre verteilen, sondern auch untereinander abstimmen, damit die Progression nicht unnötig anstieg. Diese Abstimmung wird nicht mehr zwingend sein. Die Staffelung pro Person bleibt dagegen sinnvoll, denn der Tarif ist weiterhin progressiv.
Der Haken liegt im Zeitpunkt. Wer vor dem Systemwechsel bezieht, plant nach heutigem Recht, wer danach bezieht, nach neuem. Weil der Termin noch offen ist, lohnt es sich bei Pensionierungen rund um 2030 bis 2032, den Bezugsplan bewusst flexibel zu halten, statt ihn heute fix zu terminieren.
Handlungsdruck besteht keiner. Sinnvoll ist aber, beim nächsten Vorsorge-Check zwei Fragen mitzunehmen: Wie sind Vermögen, Wertschriften und Liegenschaften zwischen den Ehegatten verteilt, und auf wessen Namen laufen die 3a-Konten? Beides bestimmt ab dem Systemwechsel, wer was versteuert. Wer ohnehin neue Konten eröffnet oder Vermögen umschichtet, kann das gleich mitdenken.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.