Der Einkauf in die Pensionskasse gilt als das Steuersparinstrument schlechthin. Er ist wirksam – aber er passt nicht in jeder Situation, und drei Stolpersteine werden regelmässig übersehen.
Kaum ein anderes Instrument senkt die Steuerrechnung so unmittelbar: Ein Einkauf in die Pensionskasse ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent bringt ein Einkauf von 20'000 Franken rund 6'000 Franken Ersparnis – sofort, im selben Steuerjahr. Und das Kapital wächst danach steuerfrei weiter, ohne Vermögens- und Ertragssteuer. Dass Einkäufe beliebt sind, ist deshalb nachvollziehbar.
Der erste Stolperstein ist die Sperrfrist. Nach einem Einkauf gilt eine dreijährige Frist, während der keine Kapitalbezüge aus der Pensionskasse getätigt werden dürfen. Wer sich zwei Jahre vor der Pensionierung noch grosszügig einkauft und dann Kapital beziehen will, riskiert, dass die Steuerbehörde den Abzug nachträglich verweigert. Wer Einkauf und Kapitalbezug kombinieren möchte, muss die Reihenfolge deshalb Jahre im Voraus planen.
Der zweite Stolperstein ist die Kasse selbst. Ein Einkauf ist eine Einzahlung in ein Kollektiv – Sie erhalten dafür keinen individuellen Anspruch auf eine bestimmte Rendite, sondern die reglementarischen Leistungen. Steht die Kasse finanziell schlecht da, liegt der Deckungsgrad also unter 100 Prozent, tragen Sie das Risiko einer Sanierung mit. Und wird das eingezahlte Geld später mit einem tiefen umhüllenden Umwandlungssatz in Rente umgerechnet, fällt die Verzinsung des Einkaufs bescheidener aus als erwartet. Ein Blick in den Geschäftsbericht und ins Reglement gehört deshalb vor jeden Einkauf.
Der dritte Stolperstein betrifft die Reihenfolge mit dem Wohneigentum: Ein früherer Vorbezug für Wohneigentum muss vollständig zurückbezahlt sein, bevor ein Einkauf steuerlich anerkannt wird. Wer beides plant, sollte Vorbezug, Rückzahlung und Einkäufe von Anfang an als ein einziges Paket rechnen.
Bleibt der Zeitpunkt. Weil die Steuerersparnis vom Grenzsteuersatz abhängt, wirken Einkäufe in einkommensstarken Jahren am stärksten – typischerweise in den letzten zehn bis fünfzehn Erwerbsjahren. Und weil die Progression auch beim Abzug wirkt, sparen fünf Einkäufe à 20'000 Franken über fünf Jahre deutlich mehr Steuern als ein einmaliger Einkauf von 100'000 Franken.
Ein Einkauf bleibt eines der wirksamsten Instrumente der Vorsorge- und Steuerplanung. Sinnvoll ist er aber nur, wenn Liquidität, Kassenqualität, Sperrfristen und der geplante Bezugsweg zusammenpassen. Diese Rechnung lässt sich anstellen – idealerweise bevor die Überweisung ausgelöst wird.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.