Seit 2026 lassen sich Beitragslücken der Säule 3a nachträglich einkaufen. Die Regel ist attraktiv – aber sie beginnt später, als viele annehmen.
Bisher galt in der Säule 3a ein hartes Prinzip: Wer in einem Jahr nicht einzahlte, verlor die Steuerersparnis endgültig. Seit 2026 ist das anders. Beitragslücken können nachträglich eingekauft werden – zusätzlich zum ordentlichen Jahresbeitrag und ebenso vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
Die wichtigste Einschränkung wird häufig überlesen: Nachzahlbar sind ausschliesslich Lücken ab dem Beitragsjahr 2025. Der erste mögliche Einkauf erfolgt somit 2026 für das Jahr 2025. Wer auf verpasste Jahre aus 2018 oder 2022 hofft, wird enttäuscht – diese bleiben verloren. Ab dieser Basis läuft das Fenster dann bis zu zehn Jahre zurück.
Pro Lückenjahr ist höchstens der «kleine Beitrag» möglich, also der Maximalbetrag für Personen mit Pensionskasse – 2026 sind das 7'258 Franken. In einem Jahr können Sie damit den ordentlichen Beitrag und einen Einkauf kombinieren und bis zu 14'516 Franken abziehen.
Drei Bedingungen müssen erfüllt sein, und alle drei werden geprüft: Im Einkaufsjahr muss der ordentliche Maximalbetrag vollständig einbezahlt sein – der Einkauf kommt also obendrauf, nicht anstelle. Im Einkaufsjahr braucht es ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen. Und auch im Lückenjahr selbst musste ein solches Einkommen bestanden haben. Wer in einem Jahr gar nicht erwerbstätig war, kann dieses Jahr folglich nicht nachzahlen.
Der grösste Hebel liegt im Timing. Weil die Ersparnis am Grenzsteuersatz hängt, wirkt ein Einkauf in einem Spitzenverdienstjahr deutlich stärker als in einem schwachen Jahr. Wer die Wahl hat, wartet also gezielt – und plant den Einkauf im Rahmen der übrigen Steuerplanung.
Profitieren dürften vor allem drei Gruppen: Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach einer Familienphase, Berufsleute, deren Budget in den ersten Jahren knapp war, sowie Selbstständige und Personen mit stark schwankendem Einkommen. Für sie alle gilt derselbe praktische Rat: ab 2025 Buch führen. Ohne saubere Aufzeichnung der Lückenjahre lässt sich der Einkauf später weder belegen noch optimal timen.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.