Die Quellensteuer wird bei bestimmten Personen direkt vom Lohn abgezogen – vor allem bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung. Unter Umständen lohnt sich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung, um Abzüge geltend zu machen.
Definition
Die Quellensteuer ist eine direkt beim Arbeitgeber vom Lohn abgezogene Steuer, die anstelle der ordentlichen Steuererklärung erhoben wird.
Das Wichtigste erklärt
Betroffen sind in erster Linie ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sowie gewisse im Ausland wohnhafte Personen. Der Arbeitgeber zieht die Steuer nach einem Tarif ab und überweist sie den Behörden. Weil im Tarif nur pauschale Abzüge enthalten sind, kann sich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung lohnen – etwa um Säule-3a-Beiträge, PK-Einkäufe oder Weiterbildungskosten geltend zu machen. Ab einem bestimmten Einkommen erfolgt die ordentliche Veranlagung ohnehin.
Worauf achten
- Werden Sie an der Quelle besteuert?
- Haben Sie Abzüge (3a, PK-Einkauf, Weiterbildung), die im Tarif fehlen?
- Lohnt sich eine nachträgliche ordentliche Veranlagung?
- Sind die Fristen dafür bekannt?
Häufige Fehler
- Mögliche Abzüge über die Quellensteuer verschenken
- Fristen für die Neuveranlagung verpassen
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.