Die AHV kennt keine gemeinsamen Konten. Damit beide Ehegatten von den Einkommen der Ehe profitieren, werden diese bei der Rentenberechnung halbiert und je zur Hälfte gutgeschrieben.
Definition
Das Splitting ist die hälftige Teilung der Einkommen, die Ehegatten während der Kalenderjahre der gemeinsamen Ehe erzielt haben. Es wird vorgenommen, sobald beide rentenberechtigt sind, bei einer Scheidung oder beim Tod eines Ehegatten. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften werden ebenfalls geteilt.
Das Wichtigste erklärt
Für die Person mit dem tieferen Einkommen erhöht das Splitting die Rente, für die andere senkt es sie. Bei Ehepaaren gilt zusätzlich die Plafonierung: Zusammen erhalten sie höchstens einen festen Anteil zweier Maximalrenten. Bei einer Scheidung lohnt es sich, das Splitting umgehend zu beantragen, damit die Einkommen richtig gutgeschrieben sind, wenn es später auf die Rente ankommt. Konkubinatspaare haben kein Splitting.
Worauf achten
- Nach der Scheidung das Splitting bei der Ausgleichskasse beantragen
- IK-Auszug beider Ehegatten auf Lücken prüfen
- Plafonierung bei der Rentenschätzung berücksichtigen
- Erziehungsgutschriften richtig zuteilen lassen
Häufige Fehler
- Splitting nach der Scheidung vergessen
- Die Plafonierung bei der Planung nicht einrechnen
- Annehmen, im Konkubinat gelte dasselbe
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Beratung. Stand 2026.