Familie & Lebensphasen · Modul 9

Ohne Trauschein –
rechtlich fremd

Das Gesetz kennt kein Konkubinat: kein AHV-Hinterlassenenanspruch, kein gesetzliches Erbrecht, keine Vertretung. In der beruflichen Vorsorge sind Partnerrenten je nach Reglement möglich.

Paare ohne Trauschein
Die Realität

Die Lücken

Keine AHV-Witwenrentedie AHV kennt kein Konkubinat – die Pensionskasse kann eine Partnerrente vorsehen
Kein gesetzliches Erbeohne Testament nichts
Kein Vertretungsrechtohne Vorsorgeauftrag
Baustein 1

Vorsorge & Begünstigung

Säule 3aPartner begünstigen
PensionskasseReglement genau prüfen
Voraussetzungmeist gemeinsamer Haushalt
Baustein 2

Erben & Testament

Testamentbis zur verfügbaren Quote
Pflichtteileder Kinder bleiben geschützt
Risikoschutzzahlt direkt, am Nachlass vorbei
Baustein 3

Weitere Vollmachten

Konkubinatsvertragklärt Eigentum und Kosten
VorsorgeauftragMitsprache im Notfall
Zusammenspielalle Bausteine greifen ineinander
Gut zu wissen

Sind Sie beide abgesichert?

💡 Erster Schritt: Ohne Trauschein zählt nur, was Sie selbst geregelt haben. Ein durchdachtes Paket schützt Sie und Ihren Partner – am besten gemeinsam aufgesetzt.
Beratung anfragen

Dieses Video ersetzt keine persönliche Beratung.
Baeriswyl Beratungen GmbH · Finanzen & Vorsorge · Freiburg

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