Vorsorge einfach erklärt · Folge 13

Stelle verloren mit 58+?
Die Weiterversicherung

Art. 47a BVG schützt Ihren Rentenanspruch.

Die Voraussetzungen

Wer hat Anspruch?

58+Austritt nach dem 58. Geburtstag
AGKündigung durch den Arbeitgeber – nicht durch Sie
Weiterversicherung in der bisherigen Kasse möglich
Die Optionen

Risiko allein – oder Risiko plus Sparen

Nur Risiko

  • Tod & Invalidität bleiben versichert
  • Tiefere Kosten
  • Altersguthaben wächst nicht weiter

Risiko + Sparen

  • Altersguthaben wächst weiter
  • Beiträge steuerlich abziehbar
  • AN- und AG-Beiträge selbst zahlen
Der Vorteil

Rente statt nur Guthaben

Rente ✓
Der Anspruch auf die lebenslange Kassenrente bleibt erhalten
Achtung

Die 2-Jahres-Grenze

Nach 2 Jahren Weiterversicherung: Leistungen nur noch als Rente – kein Kapitalbezug, kein WEF-Vorbezug mehr. Ende der Weiterversicherung: bei Eintritt in eine neue Kasse mit Übertrag von mehr als ⅔ des Guthabens.
Gut zu wissen

Rasch handeln

💡 Anmeldung sofort nach dem Austritt. Klären Sie Ihre Optionen nach Art. 47 und 47a BVG, bevor Fristen verstreichen – wir prüfen das gerne mit Ihnen.
Beratung anfragen

Dieses Video ersetzt keine persönliche Beratung.
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