AGKündigung durch den Arbeitgeber – nicht durch Sie
→Weiterversicherung in der bisherigen Kasse möglich
Die Optionen
Risiko allein – oder Risiko plus Sparen
Nur Risiko
Tod & Invalidität bleiben versichert
Tiefere Kosten
Altersguthaben wächst nicht weiter
Risiko + Sparen
Altersguthaben wächst weiter
Beiträge steuerlich abziehbar
AN- und AG-Beiträge selbst zahlen
Der Vorteil
Rente statt nur Guthaben
Rente ✓
Der Anspruch auf die lebenslange Kassenrente bleibt erhalten
Achtung
Die 2-Jahres-Grenze
Nach 2 Jahren Weiterversicherung: Leistungen nur noch als Rente – kein Kapitalbezug, kein WEF-Vorbezug mehr. Ende der Weiterversicherung: bei Eintritt in eine neue Kasse mit Übertrag von mehr als ⅔ des Guthabens.
Gut zu wissen
Rasch handeln
💡 Anmeldung sofort nach dem Austritt. Klären Sie Ihre Optionen nach Art. 47 und 47a BVG, bevor Fristen verstreichen – wir prüfen das gerne mit Ihnen.