Vorsorge einfach erklärt · Folge 11

WEF: PK-Geld
für das Eigenheim

Vorbezug oder Verpfändung – zwei Wege, ein Ziel.

Die Spielregeln

Wer darf wie viel beziehen?

CHF 20'000Mindestbezug, alle 5 Jahre möglich
SelbstbewohntNur für den eigenen Hauptwohnsitz
Ab 50Begrenzung: Guthaben mit 50 oder die Hälfte des aktuellen
Die Konsequenzen

Weniger Rente, weniger Schutz

Der Vorbezug reduziert Ihre Altersrente – und je nach Kasse auch die Risikoleistungen bei Invalidität und Tod. Diese Lücke lässt sich mit einer Risikoversicherung schliessen. Verheiratete brauchen die Zustimmung des Partners.
Die Steuern

Sofort fällig – aber rückforderbar

SofortKapitalbezugssteuer bei Auszahlung, reduzierter Satz
Ab CHF 10'000Freiwillige Rückzahlung jederzeit möglich
RückerstattungBezahlte Steuer bei Rückzahlung rückforderbar
Die Alternative

Verpfänden statt beziehen

Verpfändung

  • Guthaben bleibt in der Kasse
  • Renten- & Risikoschutz intakt
  • Keine Steuer fällig
  • Höhere Hypothek, mehr Zinsen

Vorbezug

  • Mehr Eigenkapital, tiefere Hypothek
  • Rente & Risikoschutz sinken
  • Steuer sofort fällig
  • Rückzahlungspflicht bei Verkauf
Gut zu wissen

Zusammen planen

💡 WEF, Rückzahlung und Einkäufe hängen zusammen. Die Reihenfolge entscheidet über Steuern und Rentenhöhe – ein Fall für die Gesamtplanung.
Beratung anfragen

Dieses Video ersetzt keine persönliche Beratung.
Baeriswyl Beratungen GmbH · Finanzen & Vorsorge · Freiburg

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