Ergänzungsleistungen sind das Netz, wenn AHV und Vermögen die Kosten nicht decken.
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Das Sicherheitsnetz
Grundprinzip
Die Lücke wird gedeckt
Ausgabenanerkannter Bedarf
EinnahmenRente und Vermögen
Differenzwird gedeckt
Anspruch
Wer bekommt EL?
AHV oder IVals Voraussetzung
Vermögensschwelle100'000 für Alleinstehende
Eigenheimzählt separat
Wird gedeckt
Auch Pflegekosten
Lebenskostenwerden gedeckt
Heimkostenbis kantonale Grenze
Schutzniemand ohne Pflege
Wichtig
Verzicht wird angerechnet
Verschenkenwird angerechnet
Abbauanrechenbarer Betrag sinkt nach Gesetz, grundsätzlich CHF 10'000 pro Jahr
Vorsichtbei frühen Schenkungen
Gut zu wissen
Haben Sie Ihren Anspruch geprüft?
💡 Erster Schritt: Ergänzungsleistungen decken die Lücke zwischen anerkannten Kosten und Einkommen – ein gesetzlicher Anspruch. Aber Vorsicht: Schenkungen und anderer Vermögensverzicht werden angerechnet; der anrechenbare Betrag sinkt erst im Zeitverlauf.