Zwei Abgaben tauchen bei Lebensversicherungen selten im Gespräch auf – kosten aber.
%
Nichts übersehen
Bei der Auszahlung
Die Verrechnungssteuer
GrundsatzLeistungen sind verrechnungssteuerpflichtig
Meldeverfahrender Normalfall – kein Abzug
Bei Einspruch8 % Kapital, 15 % je Rente
Zurückholen
Meist kein echter Verlust
Rückforderbarbei ordentlicher Deklaration
Kapitalbis 5'000 Franken befreit
Rentebis 500 Franken pro Jahr befreit
Beim Abschluss
Die Stempelabgabe
2,5 %der Netto-Einmalprämie
Nur 3brückkaufsfähig, mit Einmalprämie
Seit 1998für neue Abschlüsse
Zu beachten
Die 5-Jahres-Falle
5-Jahres-Regelfrüher Rückkauf wie Einmalprämie
NachträglichStempelabgabe kann anfallen
Oft getragenviele Versicherer zahlen sie selbst
Gut zu wissen
Zahlen Sie unnötig?
💡 Erster Schritt: Verrechnungssteuer und Stempelabgabe kosten nur, wenn man sie nicht kennt – mit der richtigen Gestaltung holen Sie sie zurück oder vermeiden sie ganz.