Nachlass & Erben · Modul 10

Selbst bestimmen,
wer was erbt

Zwei Instrumente geben Ihnen das Steuer – Testament und Erbvertrag.

§
Ihren Willen festhalten
Zwei Wege

Testament oder Erbvertrag

Testament

Einseitig – jederzeit änderbar.

Erbvertrag

Bindend – nur gemeinsam änderbar.

EinseitigBindendForm
Form 1

Das eigenhändige Testament

Von Handganz, mit Datum und Unterschrift
Keine Zeugennötig
Formfehlermacht es anfechtbar
Form 2

Öffentlich oder als Vertrag

Notariellmit zwei Zeugen
Erbvertragnur öffentlich beurkundet
Voraussetzungurteilsfähig, ab 18
Danach

Sicher aufbewahren

Hinterlegendamit es auftaucht
Willensvollstreckersetzt Ihren Willen um
Aktuell haltenbei jeder Änderung prüfen
Gut zu wissen

Ist Ihr Wille festgehalten?

💡 Erster Schritt: Testament oder Erbvertrag – die richtige Form entscheidet, ob Ihr Wille am Ende auch gilt. Das lohnt sich, sauber zu regeln.
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Dieses Video ersetzt keine persönliche Beratung.
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