Ihr Bezugsfenster: ab 63 bis 70 – Referenzalter grundsätzlich 65. Frauen Jg. 1961–1969: Vorbezug ab 62, Referenzalter nach Jahrgang.
63Frühester Vorbezug Frauen Jg. 1961–1969: ab 62
65Referenzalter Übergangsgeneration: nach Jahrgang
70Spätester Aufschub
Variante 1
Der Vorbezug
− 6,8 %
Kürzung pro Vorbezugsjahr – lebenslang. Für Frauen der Übergangsgeneration gelten reduzierte Kürzungssätze. AHV-Beiträge bleiben bis zum Referenzalter geschuldet.
Variante 2
Der Aufschub
+ 31,5 %
Maximaler lebenslanger Zuschlag bei 5 Jahren Aufschub
Spezialfall
Frauen der Übergangsgeneration
1961–1969Betroffene Jahrgänge
64 → 65Referenzalter steigt schrittweise
AusgleichRentenzuschlag oder günstigere Vorbezugssätze
Arbeiten nach 65
Der Freibetrag
CHF 16'800Freibetrag pro Jahr ohne AHV-Beiträge
VerzichtAuf Wunsch möglich, um Lücken zu füllen
1 ×Einmalige Neuberechnung der Rente möglich
Gut zu wissen
Rechtzeitig anmelden
💡 Die Rente kommt nicht von selbst. Anmeldung mindestens 3 Monate im Voraus bei der Ausgleichskasse – ob Vorbezug, ordentlich oder aufgeschoben.